Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

403. 
Den 12• Mai 1927. 
i n Gruppe IX ist 2aut Antsversann= 
lungsbeschluß von. 2hUebruar 1929 
- § 73 - auf 1.3uli 1899 festgesetzt. 
E s hont daher eventl seine person* 
liehe Vorrückung in die nächsthöhere 
Besoldungsgruppe auf Grund des § 7, 
Aös.4 der Bes.Ord. in Frage. 
Den Bezirksrat werden die einschlä* 
gigen Bestinnungen, insbesondere § 4 
Abs.4 der V.7.Z.A.8.S. in der Fassung 
der Verordnung von 29.Oktober 1926 
-Reg.BI .S.2^9 - wornaeh die Einweisung 
in die nächsthöhere Besoldungsgruppe 
inbesondere dann in Frage können kann, 
wenn die in Betracht könnende Stelle 
in ihrer satzungsnäßigen^ Gruppe 
nicht erschöpfend gewertet ist, ohne 
daß ihre Einweisung in die näehst= 
höhere Gruppe gerechtfertigt ist,so* 
dann die Durchführungsb est innungen 
des Minis!.Erl .von 2O.Rouenber 1926 
-Min. A^S. 959- zu § 4 Abs.4 der V.V. 
zun K.B.G., wornach bei der Anwendung 
der Vorrückungsvorsehrift des § 7 
Abs.4 der K.B.O.ein strenger Maßstab 
ahzulegen ist und Gesichtspunkte all* 
geneinér Art, wie vorgerücktes L e= 
bensalter oder Dienstalter, einwand* 
freie Führung, befriedigende Dienst* 
leistung^u.s.w. nicht genügen,zuS 5 
Ziff. 4 a.a.0.;sodann die für die 
seinerzeitige Abweisung der person =
	        
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