Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

410. 
Den 12»Mai 192?. 
Da anzunehmen ist, daß das Vorrückung, 
. S-, 
geeuch in der demnächstigen Amtsver* 
Sammlung wieder zur Sprache kommt, 
soll seitens des Oberamts an das Innen» 
ministerium die Anfrage gerichtet wer*’ 
den, sd eine etwa beschlossene Vor= 
rüekung im vorliegenden Falle Aus= 
sicht auf Genehmigung hat. 
§ 412. 
Durch Verordnung des Innen= 
ministeriums vom 29.Oktober 1926 
(Reg.Bl.S.BW ist § 5 der Vollz.Verf. 
zum 1.3.2, entsprechend dem Geltungen 
beginn der 13. Änderung des Besoldungen 
gesetzes für Württemberg mit Rückwir- 
kung vom 1.April 1923, hinsichtlich del 
Gruppeneinteilung mehrfach geändert 
worden. Hieraus ergeben sich hinsicht= 
lieh der Einstufung der Stellen der 
Korporationsstraßenwärter, die nun in 
Gruppe I bezw. II einzureihen sind, 
sowie der Stellen des Oberamtspflegers, 
Oberamtsbaumeisters und Ob eramtsspar* 
kassiere Änderungen der Besoldungen 
Satzung 
der Amtskörperschaft, da diese Stellen 
nunmehr ausschließlich in Gruppe IE 
einzureihen sind. 
Der Bezirksrat 
beschließt :
	        
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