411.
Ben 12.Mai 1927.
Bie 8e soldungssatzung - vorbehältlich der Zustimmung
der Amtsversammlung - wie folgt zu ändern ,
17 Bei druppe I ist hinter „Straßenwärter” zu setzen :
„ soweit nicht in Gruppe 11 ”;
27 bei Gruppe II ist hinter „ Oberamtssparkassediener”
zu setzen ? „ Straßenwärter, soweit nicht in Gruppe I”;
I/ bei Gruppe VIII sind die Horte „ Oberamtspfleger,Ober-
amtssparkassier, Oberamtsbaumeister je • zu streichen;
4/ bei Gruppe IX sind hinter „ Verwaltungsaktuare ” das
Komma und die Worte , Oberamtspfleger, Oberamtsspar=
kassier * je” , ferner die Horte , Oberamtsbaumeister ”
bis * Lebensjahres ” zu streichen und hinter „Oberamts-
geometer ” zu setzen die fforte *„Oberamtspfleger,0ber^
amtsbaumeister,Oberamtssparkassier”.
Bie beschlossenen Satzungsänderungen gelten (laut
Absehn.II Abs.l des Erlasses des Ministeriums des Innern
vom 20. November 1926 - Minist .A.B1 .3.9991 als im voraus
genehmigt.
§ 41$.
Æaeb der Burchführungsbestim*
mung des Innenministeriums zu § 5
der 7.7.zum K.B.G. vom 20.bov.1926
(Min.A.BI. S.9991 ergibt sich auf
Grund der 19. Änderung des Besoldungs«
gesetzes für Württemberg für die Amts•
körper schäften nach Art.l 1 Abs./
K'B.G die Verpflichtung, mit Rück«
Wirkung vom 1. April 1525 an die Hälfte
der Stellen ihrer beamteten Straßen
wärter in Gruppe II vorzurücken.