Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

411. 
Ben 12.Mai 1927. 
Bie 8e soldungssatzung - vorbehältlich der Zustimmung 
der Amtsversammlung - wie folgt zu ändern , 
17 Bei druppe I ist hinter „Straßenwärter” zu setzen : 
„ soweit nicht in Gruppe 11 ”; 
27 bei Gruppe II ist hinter „ Oberamtssparkassediener” 
zu setzen ? „ Straßenwärter, soweit nicht in Gruppe I”; 
I/ bei Gruppe VIII sind die Horte „ Oberamtspfleger,Ober- 
amtssparkassier, Oberamtsbaumeister je • zu streichen; 
4/ bei Gruppe IX sind hinter „ Verwaltungsaktuare ” das 
Komma und die Worte , Oberamtspfleger, Oberamtsspar= 
kassier * je” , ferner die Horte , Oberamtsbaumeister ” 
bis * Lebensjahres ” zu streichen und hinter „Oberamts- 
geometer ” zu setzen die fforte *„Oberamtspfleger,0ber^ 
amtsbaumeister,Oberamtssparkassier”. 
Bie beschlossenen Satzungsänderungen gelten (laut 
Absehn.II Abs.l des Erlasses des Ministeriums des Innern 
vom 20. November 1926 - Minist .A.B1 .3.9991 als im voraus 
genehmigt. 
§ 41$. 
Æaeb der Burchführungsbestim* 
mung des Innenministeriums zu § 5 
der 7.7.zum K.B.G. vom 20.bov.1926 
(Min.A.BI. S.9991 ergibt sich auf 
Grund der 19. Änderung des Besoldungs« 
gesetzes für Württemberg für die Amts• 
körper schäften nach Art.l 1 Abs./ 
K'B.G die Verpflichtung, mit Rück« 
Wirkung vom 1. April 1525 an die Hälfte 
der Stellen ihrer beamteten Straßen 
wärter in Gruppe II vorzurücken.
	        
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