422.
Den 4* J u 1 i 1^22.
Amtskörpersehaft -vorbehaltlich der Zustimmung
der Amt sv er Sammlung - zu beschaffen und den Ober*
amtsbaumeist er zu beauftragen, das Weitere zu
veranlassen.
§ 424
Für die Norporationsstraßen*
Wärter des Bezirks sollen neue Dienst
mäntel beschafft werden. Bei Beschat
fung solcher für sämtliche Straßen*
Wärter handelt es sieh um 31 Stück
und einen Aufwand von ea. 1330 BI«
Be „Schlüße
1./ Die Anschaffungskosten -vorbehältlich der Zu«
Stimmung der Amtsversammlung - auf die Amtskörper
schäft zu übernehmen,
2*7 dem Oberamtspfleg er und Ob er amtsbaumeist er
die Entscheidung über die Notwendigkeit der Neu^
besehaffung im einzelnen Falle sowie die fest*
legung einer bestimmten Tragdauer zu überlassen,
§ 4 29.
Die Gemeinde Dietenheim hat im
Dahre 1926 die Dlleystraße, welche
als Vizinalweg bezeichnet ist, von
der Gießenbrücke bis zur Landesgrenz
erbreitert, bewalzt und mit Neben*
wegen versehen, Hiebei mußt^auch di e
Rösebrücke erbreitert werden, Die