Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

425. 
Len ^ 3 u 1 i 1927. 
Personen spwie für Taubstumme und Blinde 
mit Wirkung oom 1. April 1927 ab einge « 
stellt morden. 
Weiter wird vom Landes für sorgeverband 
von l»April 1927 ab nur noch dZe nlOrts* 
fürsorgeverbänden die Hälfte des von 
ihnen endgiltig zu tragenden, reinen 
Aufwands ersetzt, der durch die wegen 
Geisteskrankheit, Geistesschwäche, 
Epilepsie oder einer dieser ähnlichen 
Irankheit, Taubstummheit und Blindheit 
eines Hilfsbedürftigen notwendige Ver* 
sargung in eine r Anstalt entsteht. 
Auf Grund dieser Maßnahmen stellt ? 
der Bezirksrat an die Amtsversammlung 
den 
Antrags 
1 .) Lie Ziffer Z des Amtsversammlungsbeschlusses vom 22.3uli 
1929 - § 124 - mit Wirkung vom 1. April 1927 ab aufzu« 
heben, also die Ersatzleistung der Gemeinden gemäß Art.22 
Abs.9 der I.F.V. in Höhe von 29 % hinsichtlich aller 
Für sorgebedürf tigerni ohne Ausnahme in Anspruch zu neh* 
men. 
2 ./ Lis Fürsorge für die o rt shifsbedür fügen G eistesk rank en , 
oder, an ahnl.Erankhei ten 
Geistesschwachen oder an Epilepsie^leidenden Personen, 
sowie für Taubstumme und Blinde vom gen. Zeitpunkt ab 
den Gemeinden zu überlassen. 
9*) Len seither entstandenen Aufwand auf die ortshilfsbe« 
dürftigen Gebrechlichen zwecks späteren Ersatzes den in 
Betracht kommenden Gemeinden mitzuteilen.
	        
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