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Den i‘ J a 1 i 1^27.
§ 4)5.
Sure^ die Beztrksfürsorgebehörde
sind nach der Rechnung 1924 -Beil,Ur. |
265 - an die Seh retail fin Paula Ranz'
für Reizen des Ofens im Winter 1924/29
-r' 60 RR ohne vorherige Genehmigung
ausbezahlt worden,
Her Bezirksrat ging von jeher davon
aus, daß der für die Oberamtspflege
bezw, Oberamtssparkasse bestellte
Biener die diesbezüglichen Geschäfte,
-also insbesondere die Post und die
Reizung - auch bei der Bezirksfürsorge 4h
behorde zu besorgen hat, eine ausdrück^
liehe Bestimmung hierüber wurde allere
dings bis jetzt nicht getroffen, 3m
übrigen hält der Bezirksrat die an p.
a Manz bezahlte Vergütung für zu hoch,
Beschluß:
1,1 Steh nachträglich mit der Ausbezahlung von 30 Rit für 1
den Hinter 1924/1925 einverstanden zu erklären, bezüg=
lieh des mehr bezahlten Betrags von -- 30 RM jedoch
die Ersatzpflieht der p. Manz festzulegen und für die=
sen Ersatz den Beamten der Bezirksfürdorgebehörde,Rech+
Rat Bodenmüller haftbar zu machen,
2-7 Ausdrücklich zu bestimmen, daß Oberamtspflegediene r
Each die Dienergeschäfte bei der Bezirksfürtorgebehörde
als ordentliche Dienstobliegenheit zu besorgen hat,