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Den 4* 3ul i 1927.
zu der Angelegenheit in ablehnenden
Sinne geäußert,
Beschluß:
Das erneute Gesuch des p. Einstein abzulehnen
und auf dem Beschluß vom 12,Hai ds.3rs. zu beharren.
§ 441.
Dem 1 a r 1 Schuler,
Kaufmann in Laupheim ist sr.Zt. bei
der Oberamtssparkasse ein laufender
Kredit bis zum Betrage von 20 000611
eingeräumt worden. Außerdem hat die
lasse an p. Schuler eine Hypotheken*
Aufwertungsforderung von -: 6000 Gll.-
Die Gesamtforderung der Oberamtsspar*
kasse berechnet sieh auf l,3uli 1927
auf rd. -:. 29 000 Bit., da p.Schuler
seither seiner Zinsenzahlung nicht
naehgekommen ist,
Hach der Äußerung der Oberamtsspar*
kasse besteht bei weiterem Zuwarten
die Gefahr eines Verlustes . Es wird,
daher auf deren Antrag
beschlossen:
*
Die OberamtsSparkasse mit der Einleitung des
Zwangsvollstreckungsverfahrens in das unbewegliche
Vermögen des p. Schuler zu beauftragen.