4%.
Den 4’Juli 192?.
Stuttgart mit 1.Recht verpfändet.
Die Hypothekenbank hat sieh mit der
Freigabe aus der Haftung für ihre
Hypothek zu Gunsten der Oberamtsspar*
kasse nicht einverstanden erklärt.
Die Oberamtssparkasse weist noeh da*
rauf hin, daß in Falle des Scheiterns
des Vergleichs wenig Aussicht besteht,
in Prozessverfahren die gleiche Auf*
wertungssumme zu erhalten,
Die angebotene Sicherheit erscheint
jedoch dem Bezirksrat im vorliegenden
Falle nicht ganz unbedenklich . Er
beschließt x
1,7 Dem abgeschlossenen Aufwertungsvergkleh unter der
Voraussetzung zuzustimmen, daß die Aufwertungsforderung
durch Eintragung einer Hypothek / mit 2,Recht 7 auf
dem gesmamten Anwesen des p. Schupp sichergestellt
wird;
2 .7 die Oberamtssparkasse mit der Besorgung des Weiteren
zu beauftragen,
§ 445.
Die Stadtgemeinde Dim hat die,auf
Grund des Art. 5 des Gesetzes über die
Vereinigung von Wiblingen mit Elm an
die Amtskörpersehaft Laupheim auf 1•
April 1927 zu zahlende Abfindungssumme
von -s 4 0 000 RH bis jetzt nicht be*
zahlt. Sodann hat die Stadtgemeinde$■