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freiwillige Aufwertung der von der
Gemeinde Wiblingen in den gahren
1918 - 1923 in Papiermark zurückbe^
zahlten Gemeinde schulden im Goldmark= ,
betrag von -r SO 775 * 57 % in Höhe ;
von 12 % - wie die übrigen Bezirks*
gemeinden - wozu sie Sach Ansicht des
Bezirksrats auf Grund des Art.2 des
Eingemeindungsgesetzes verpflichtet
ist, bis jetzt nicht anerkannt,
Dieses Verhalten steht der nunmehr
notwendigen endgültigen Lösung der
Trage der Aufwertung der Sparein =
lagen hindernd im Wege,
Der x Bezirksrat
beschließt -
— _ — — — »
Beim Innenministerium dahin vorstellig zu werden,
daß von dieser Stelle die Stadtgemeinde Dim zur alsbald
digen Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen ange * -
halten wird,
Der Bezirksrat macht gleichzeitig den Anspruch der d
Amtskörperschaf t Laupheim auf die Bezahlung der gesetzt f
liehen Verzugszinsen durch die Stadtgemeinde Dlm für
die nicht fristmäßige Entrichtung der Abfindungssumme
von -: 40 000 RK geltend .
Zur Beurkundung /