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Pen 6» 3 u 1 t 1^27.
Die Frage der Heute setzung bezw. Aufteilung
des Verwaltungsaktuariats II der Amt sv er samml un g zur
Entscheidung zu überlassen.
§ 445.
Die Verbandssatzung des Württ.
Sparkassen^Gtroverbands wurde durch
Beschluß der Verbandst er Sammlung vom
A'April 1927 durchgreifend geändert,
Die wichtigsten Änderungen enthalten
die § 2 Ziff,6, 5 Abs.2, §7, § F,
§ 11,§ 22, § 24 und § 27 der neuen
Satzung. Das Innenministerium nat
sich nach Prüfung bereit erklärt,
die Satzungsänderungen zu genehmig
gen, wenn ihnen die Amtsversamm«
lungen in der von der Verbandsver«
Sammlung beschlossenen Fassung un *
verändert zustimmen.
Der Bezirksrat stellt an die Amts«
Versammlung den
Antrags
Per Don der Verbandsversammlung am k. April 1927 be*
sehlossenen Satzung zuzustimmen.
§ 446.
Pie Bezirksfürsorgebehörde bittet,
ihr für die Reehnungsabschlußgeschäfd
te jährlich auf 5 Monate einen Ver= r
waltungskandidaten auf Kosten der