Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

449. 
Den 10' September 1927. 
Bericht an die Ministerialabtetlung 
u.a. ausgeführt, daß die Bezahlung der 
an die Amtskörperschaft Laupheim zu 
entrichtenden Abfindungssumme von 
-* 4 0 000 RM. bis zum Vollzug der dem 
Bezirk Laupheim obliegenden Überweisung 
der Sparkasseneinlagen aus Wiblingen 
zurückg est eilt worden sei und daß sieh 
die Anrechnung von Verzugszinsen durch 
die Amtskörpersehaft Laupheim nicht 
rechtfertigen lasse. Weiterhin wird 
von der Stadtgemeinde Ulm die freiwil* 
lige Aufwertung der von der Gemeinde 
Wiblingen in den Fahren 1918-1923 
an die Oberamtssparkasse Laupheim 
- ohne Vorbehalt - zurückbezahlten 
Gemeinde schulden abgelehnt, was dem 
Oberamt bereits unterm ll.Ouli 1927 
mitgeteilt wurde. 
Der Bezirksrat 
beschließt 
Bezüglich des Anspruchs auf Verzugszinsen für die 
nicht rechtzeitige Bezahlung der Abfindungssumme von 
4 0 000 RM auf dem Beschluß vom A.Juli ds.Ors. zu beharren. 
Rach Art.3 Abs.l des Gesetzes über die Vereinigung 
von Wiblingen mit Ulm vom 28.üärz 1927 war die Abfindungs: 
summe auf l^April 1927 zu entrichten. Für die Stadtge= 
meinde Ulm lag kein Grund vor, die Bezahlung von der vor= 
her erfolgten Überweisung der Sparkasseneinlagen aus der 
Gemeinde Wiblingen an die Stadt.Sparkasse Ulm abhängig 
zu machen. Die Überweisung dieser Einlagen, die durch
	        
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