Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

456. 
Den 10.September 1927. 
die Ob er amt s spark as 8# alsbald nach Abschluß des mît 
den Einlegern notwendigen Schriftwechsels erfolgte, 
war nach dem angeführten Gesetz an keinen bestimmten 
Termin gebunden. 
Weiterhin hält der 9 ezirksrat hinsichtlich der 
freiwilligen Aufwertung der Gemeindeschulden von 
Wiblingen an seinem wiederholt zum Ausdruck gebrach« 
ten Standpunkt fest, daß die Stadtgemeinde Ulm auf 
Grund des Art.2 des Ges. vom 28.März 1927 und auch 
moralisch verpflichtet ist, ^te die übrigen Bezirks« 
gemeinden aufzuwerten. Diese haben ausnahmslos eine 
Aufwertung von 12 % ihrer Gemeinde schul den unter der 
Bedingung, daß alle Gemeinden, also auch Wiblingen, 
in gleicher Höhe aufwerten, auf der Grundlage der 
Goldmarkberechnung beschlossen, wie sie von der 0bei= 
amtssparkasse für die Gemeinde Wiblingen ebenfalls 
aufgestellt worden ist. Der Bezirksrat nimmt Bezug 
auf den dem Innenministerium vor Beratung des Gesetz 
ze s über die Vereinigung von Wiblingen mit Ulm vo r= 
gelegten Bezirksratsbeschluß vorn 9.März 1927 / §)?§-. 
Bas in dem Bericht de/ Stadt schultheißenamts Ulm an 
die Minist.Abteilung erwähnte Ersuchen des Obérants- 
Oberamts Laupheim vom 28,März 1927 betr. die frei* 
willige Aufwertung wurde damals gleichzeitig an 
sämtliche Bezirksgemeinden, nicht nur an die Gemeinde 
Wiblingen gerichtet. 
Mit Rücksicht auf das Verhalten der Stadtge* 
meinde Ulm in der Aufwertungsfrage konnte eine end 
gültige Beschlußfassung hinsichtlich der Aufbringung 
der für die beschlossene Aufwertung der Spareinlagen 
mit 15 % erforderlichen Teilungsmasse noch nicht
	        
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