451,
Den 10* September 1927,
erfolgen und ist infolgedessen auch die Berechnung
des Anteils der Stadtgemeinde Ulm gemäß Art,b Abs,2
Ziff,2 des mehrfach erwähnten Gesetzes noch nicht
möglich,
§ 451.
Hach Beschluß der Amtsversammlung
vom 20,März 192b / § 101 / ist zu
den Kosten der Erbauung einer Brüche
über die 211er von Ollerrieden nach
Vöhringen ein Amtskörperschaftsbei=
trag in Höhe von 2 5 A der reinen
Baukosten auf württ,Seite verwilltgt
worden, Diese sind zu -* 152 000 SÄ
veranschlagt, so da# sieft die 9ei=
tragsleistung auf 45 500 KL berechnet,
Der Brückenbau wird z,Zt. durehgeführt!
Der Beitrag kann aus laufenden Mit
teln der Amtskörperschaft nicht be
stritten werden,
Auf Antrag der Oberamtspflege wird
besehlassens
1.) Zu fraglichem Zweck eine Schuld bis zum Betrage
von 45 000 KL bei der Oberamtssparkasse - vorbei
hältlich der nachträglichen Zustimmung der Amtsver•=
Sammlung - aufzunehmen,
Die Aufstellung des Tilgungsplans jedoch vorläufig
zurück zustell en, da in absehbarer Zeit noch weitere
Schuldaufnahm en durch die Amtskörperschaft in Aus=