454.
Den 10, September 1927,
Beschluß:
Dem p. 0 t t - vorbehältlich der Zustimmung der
Amtsversammlung - mit Wirkung vom 1,September 1927 ab
die Bezüge der Gruppe VII Stufe 1 - jedoch ohne
Frauen* und Finder Zuschlag - zu verbilligen.
§ 455.
Ben planmäßigen und außer*
planmäßigen Staatsbeamten der Gruppe
I - IV, soweit sie einen Frauenzu*
schlag beziehen, ist auf Grund der
Ermäßigung des Finanzausschusses des
Landtags eine einmalige Unterstütz
zung bezahlt worden und zwar in
Grupp I - IV von je 35 RM, in
Gruppe V u.VI von je 20 RM,
Durch Erlaß des Innenministeriums
vorn 29,3uli d,3, (Staatsanzeiger
Mr,175 / sind auch die Förperschafts*
behörden veranlaßt worden, der Frage
der Gewährung einerentsprech enden
Unterstützung in die vollbeschäftigt
ten Beamten ihrer Verwaltung näher*
zutreten, Für die Gewährung dieser
Unterstützung kämen bei der Amts*
Körperschaft die vollbeschäftigten
Straßenwärter, der Diener der Ober*