Den 10 1 Sep teuiber 1927,
455. '
amtspflege und der Hausmeister der
Sander arbeite statte in Betracht.
Der Bezirksrat
beschließt :
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Van der Gewährung einer einmaligen Dnterstützung
an die in Betracht kommenden Amtskörperschaftsbeamten
in Anbetracht der äußerst ungünstigen finanziellen
Lage der Amtskörper schuft abzusehen.
§ 4-6.
Die Bezirksfürsorgebehörde hat
ihr Gesuch um Zuteilung eines unge=
prüften Gehilfen auf jährlich 5 Ilonas
te, das unterm 6.3uli d.3. -oben
§ 446 - abgelehnt wurde, wiederholt.
Sie verweist bezüglich des Personals
bestandes auf die Regelung in anderen
Bezirken, insbesondere Biberach, wo
der Bezirksfürsorgebehörde als Hilfst
kraft ein a^bgebauter Beamter des
früheren Versorgungsamts Biberach zu*
geteilt ist und außerdem die 2.Schreib
hilfe der Oberamtspflege zur Verfügung
sieht. Hiezu wird bemerkt, daß dem
Bezirksfürsorgebeamten in Biberach
noch weitere amtskörpersehaftliche
Geschäfte übertragen sind« und der
Bezirk Biberach eine bedeutend große«
re Einwohnerzahl aufweist.