456.
Den 10* September 1927.
Beschluß?
Das Gesuch um Zuteilung eines Gehilfen wiederholt
abzulehnen und dabei zum Ausdruck zu bringen, daß der
Bezirksrat der Ansicht ist, daß die Geschäfte bei der
Bezirksfürsorgebehörde bei regelmäßiger Einhaltung
der Dienststunden ohne weitere Hilfskraft auf dem
laufenden sein müssen. 3m übrigen ist die derzeitige
weibliche Hilfskraft entsprechend dem seinerzeitigen
Ansuchen der BezirksfürAorgebehörde angestellt worden♦
i
zz •sfrjsîsîsrs
§ 457.
Die Sehreibgehilfin Paula
Ranz bei der Bezirksfürsorgebe»
hörde bittet mit Rücksicht auf ihre
nun bjährige Tätigkeit und die Bes*
serstellung ihrer Kolleginnen um Ein*
stufung in Gruppe III der Besold.Ord.
Sie ist bisher in Gruppe 11 Stufe 1
eingereiht•
Die p. Ranz war vom l.Rärz bis
9.3uli ds.3rs. infolge Krankheit
dienstunfähig und hat ihren Dienst am
ll,3uli ds.3rs, wieder angetreten,
erhielt aber ihren Gehalt mit Rücksicht
auf die Reiterbesehäftigung des ein*
gestellten Ersatzes erst vom 21.3uli
d.3. ab ausbezahlt. Sie sucht Xu»
nachträgliche Verwilligung des vollen
Duligehalts nach, da sie im Ronat Härz