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Den 10* September 1927.
das Gesuch um Nachlaß eines namhaft
ten Teils ihres Guthabens bet p .Ein*
stein gerichtet. Diesem werde es
dann mSglich sein, sieb mit Hilfe
von Verwandten durehzubringen.
Die Oberantssparkasse nält an ihret
bisher in der Sache vertretenen Stand*
punkt fest, ist aber damit einvert
standen, daß das der Tochter des p.
Einstein bei der lasse zu^tehende
Aufwertungsguthab en aus Spareinlagen
in Hohe von 826 EU 60 $ i® vollen
Betrag auf die Schuld des p .Einstein
ungerechnet wird, wenn er den dann
noch fehlenden Betrag 'Betrag der
Kontoüberziehung gleichzeitig abführt.
Beschluß r
Uit der von der Obérant s Sparkasse vorgeschlagenen
Regelung sieh einverstanden zu erklären. Event! . soll
dem Schuldner nahe^elegt werden, weitere Sicherheit
zu leisten.
s 466. 1
Dach Erlaß des Onnenministeriums
von 2ä-3uli 1929 Er .XI )4-2 kann das
Xusbruch der Haul « und Klauenseuche
gemäß § 1S9 âbs.1 der württ .Äusführungs
Vorschriften zux Rei eh soi ehseuchen*
gesetz zu bildende Beobachtungsgebiet
sofort wieder aufgehoben werden, wenn