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Den 10t September 1927.
die Llauems^iehrevtehbestände der ver«
seuohten Gehöfte des Sperrbezirks
alsbald nach Feststellung der Haul*u.
Llauenseuche der Dmpfung unter Benutz
zung von kaul^und Llauenseucheserum
unterworfen werden sind oder wenn diei
jedenfalls bei der überwiegenden Hehr*
zahl der verseuchten Gehöfte geschehen
ist und wenn außerdem nach Lage der
Sache, insbesondere nach dem. Ergebnis
der aut»tierärztlichen Untersuchung
anzunehmen ist, daß eine Verschleppung
der Seuche in die Nachbarschaft nicht
stattgefunden hat.
3n den dem Seuehengehöft unmittelbar
benachbarten Gehöften, welche besonders
gefährdet sind, soll eine Schutz impfung
gegen die Seuche erfolgen.
3n den vorgenannten Fällen übernimmt
die Zentral^he^e der Viehbesitzer
die Losten des 3mpf staffs: die 3mpf*
kosten - Diäten und Reisekost en, 3mpf*
gebühr des Öberamtsarz tes - hätte da*
gegen der Tierbesitzer selbst zu tra*
gen.
3nnerhalb des Sperrbezirks können
Erleichterungen hinsichtlich der
Sp er Maßnahmen je^en zugelassen werdet,
wennAdie gesamten El auenviehbestände
einer eventl. zu wiederholenden Schutz