Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

465. 
Den 10* September 1927. 
unterzogen worden sind. 
Die Losten des Impfstoffes und 
der Ompfung hatte bisher der Besitzer 
zu tragen, während nunmehr der Staat 
1/3 der 3mpfstoff kosten übernimmt, 
wenn Amtskärperschaft und Gemeinde 
ebenfalls je 1/3 übernehmen. 
Bei Schutzimpfungen in besonders 
gefährdeten Darrenstallung en hatte 
der Tierbesitzer bisher ebenfalls 
die vollen Losten zu tragen.« 
Der Durchführung der Dmpfung, zu 
der der Tierbesitzer nicht gezwungen 
werden kann, sind bisher insbesonde* 
re mit Rücksicht auf die entstehenden 
Kasten, Schwierigkeiten erwachsen. 
Die Durchführung der Smpfung ist nicht 
nur für den Tierbesitzer, sondern für 
den ganzen Bezirk von großem Vorteilf 
da die Tiere leichter durchseuchen 
und die Dauer der Sperrmaßnahmen hie« 
durch verkürzt wird. 
Dm die Dmpfung in allen Fällen 
sic^zustellen, ist eine Regelung be * 
züglieh der Kostentragung durch Amts* 
kärpersehaft, Gemeinde bezw. Staat 
notwendig• 
Entsprechend dem Antrag des Ober« 
amtstierarztes 
beschließt: 
der Bezirksrat
	        
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