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Ben 10.September 1927.
Bie B e sinfehtionen sind nit Sulfoli-
quid vorzunehnen und hönnen nur nit
einer Spritze sachgenäß und vor-
schriftsnäßig ausgeführt werden, Bie
Spritze soll durch den Otierantstier*
arzt in Verwahrung genonnen und den
Geneinden hei Bedarf zur Verfügung
gestellt werden.
Beschluß:
Bie Anschaffung einer Besinfehtionsspritze durch
die Ant sharper schuft zu genehnigen und deren Bestellung
durch den Obérant stierarzt zu veranlassen.
§ 46S.
Ber Geneinderat Bietenhein hat
zu der Besorgung der Verwaltungsah^
tuariatsgeschäfte eines Teils der
Geneinden des bisherigen Verwaltungs«
ahtuariats II durch Schultheiß Sand=
schuh in Bebenant (Antsversannlungs«
Beschluß von 21.3uli 1927 - § 199/^
seine Zustinnung nicht erteilt, 3n«
folgeédessen ist für diesen Verwalt
tungsahtuariatsbezirh die Stellver*
tretung auf 1 3ah r - bis zur erneuten
Beschlußfassung durch die nächste
Antsversannlung zu regeln,