474.
Den 21t November 1927,
vom 1.Januar 1923 ab
1. für täglich fällige Spareinlagen auf 6 1/2 2
2. diroeinlag en ” 6 $
ait sofo rtiger Ni rkung ;
für Festanlagen auf mindestens 3 Monate * 7-6 5,
die Sollzinsen
mi t Wi rk ung vom 1 .Novembe r 1927 a b :
1. für Hypotheken und Kommun aldarleh en * 9 1/2 %
2» für Kontokor r en tkredite ” 9/1/2-10 A
ait. Wir kung vom 1 .J anuar 1928 ab:
für Bürgschaftsdarlehen auf 9 1/2 A .
§ 474.
Die Kirchengemeinde Dietenheim
sucht um Ermäßigung des Zinsfußes für
das ihr anläßlich des Kirehenumbaus
durch die Oberamtssparkasse gewährte
Darlehen nach. Die Schuldsumme beläuft
sich noch auf 4^ 000 Bll. An der Schuld
sollen von 1928 an jährlich 1000-2000 Kl
abbezahlt werden.
Auf den Antrag der Oberamtssparkasse
wird k
beschlossen:
Den Zinssatz für das fragliche Darlehen vom l»NovembeT
1927 ab vorläufig auf 1 Jahr in der Weise zu ermäßigen,
daß dieser jeweils 1 1/2 % über del Zins beträgt, der
von der Oberamtssparkasse denEtnlegern von täglich fällig
gen Spargeldern vergütet wird und zwar insolange, als