475.
Den 21'November 1927.
die Differenz des Zinses für täglich fällige Sparein
lagen und der Zinsen für Hypothekendarlehen höher ist
als 11/2%,
§ 475.
Auf den Amtsvers ammlungsbe^
schluß vom 21.3uli d.3. - § 201 -
nach welchem die Errichtung einer
Zweigstelle der Oberamtssparkasse
in Dietenheim auf 1.3anuar 1928 er=
folgen soll, hat der Handwerker-und
Gewerbeverein Dietenheim unterm 9.
September d.3. an den Bezirksrat das
Gesuch gestellt, den fraglichen Be=
schluß in Anbetracht der gegenwärti
gen allgemein ungünstigen Wirtschaften
Verhältnisse vorläufig noch nicht
. zur Ausführung zu bringen.
3n dieser Eingabe macht der Handn
werkernund Gewerbeverein erneut darauf
aufmerksam, daß bei nicht vollständig
ger Übernahme sämtlich er Aredite durch
die Oberamtssparkasse Laupheim und vor
allem bei nicht absoluter Gewähr für
deren Beibehal tung und Belassung im
gleichen Sinne wie die Bezirksspar£
hasse 311ertissen für eine große Anzahl