472.
Den 21. November 1927.
etwa 400 ÜL betragen .
Beschluß:
Die fraglichen Arbeiten ohne Ersatzanspruch an die
Stadtgemeinde ausführen zu lassen und den Obérants *
baumeister hien.it zu beauftragen.
§ 472.
Laut Erlaß der Minist.Abteilung
für Bezirks^und Körpersehaftsverwal^
tung Dort 2« Oktober d.3. Nr, 4427,
ist v0N 3nnenministerium die Berech
tigung der Forderung Don Verzugs
zinsen aus der von der Stadt Dim
verspätet entrichteten Abfindungs
summe anläßlich der Vereinigung von
Wiblingen mit Dlm anerkannt worden.
Dagegen wird der erhobene Anspruch
der Amtskörperschaft auf nachträg=
liehe Aufwertung der in den 3ahren
1918 - 1929 an die Oberamtssparkasse
zurü ekbezai.lt en Gemeinde schulden von
Wiblingen nicht als gerechtfertigt
angesehen, nachdem die freiwillige
Aufwertung abgelehnt worden ist.
Der Bezirksrat nimmt hievon
Kennt^ni s .
§ 4 80.
Verwaltungsaktuar Kohler hat die
Neuordnung der Gemeinderegistratur