4 SO.
Den 21*Uovember 1927.
in Mietingen vorgenommen und Hierauf
12 Tage, ebenso sein Lehrling 1 2 Tage
verwendet. Die Anrechnung beläuft siel
unter Zugrundlegung der verordnungsmäs=
sigen Taggelder und Reisekosten auf
-- S21 KL 60 s. Auf das Gesuch des p.
Kohler wird
beschlösse n.»
3hm den berechneten Betrag für das außerordentliche
Verwaltungsgeschäft zu überlassen.
§ 461.
Auf den Antrag der Bezirksfür»
sorgebehörde bezw. des Bezirksfürsorge-
ausschusses wird - vorbehältlich der
Zustimmung der Amtsversammlung -
beschlossen:
Den Mitgliedern des Bezirksfürsorgeaussehusses
für ihre Teilnahme an den Sitzungen, mit Wirkung vom
1. April 1927 ab dieselbe Entschädigung, wie «4s den
Bezirksratsmitgliedern zu gewähren.
§ 462.
Entsprechend dem Erlaß des
Innenministeriums Dom 29.3uli d.3.
-Staatsanzeiger Ur.179 - wird den
in Betracht kommenden Amtskörper*
schaftsbeamten Hausmeister Enderle
an der Wanderarbeitsstätte fGruppe El
und Oberamtspfleger und Oberamts spar-