4LZ.
Den 21. November 1927.
der Amt sharp ersehaft übergehen,
Beschluß:
Die Anschaffung eines Plansehranks unter der Vorauf
setzung zu genehmigen, daß Oberamtsgeortet er Speth die
vor seiner Anstellung als vollbeschäftigter Oberamts=
geometer gefertigten Originalpläne ebenfalls in das
Eigentum der Amtskorperschaft übergibt.
§ 4LZ.
Die Oberamtsgeometer Speth
und Eberwein in Laupheim wer
den zum Abschluß der Verträge betr.
die Vergebung von Vermessungsarbeiten
auf den Markungen Oberholzheim, Stet
ten und Dellmensingen bzzw,Donau=
stetten und Gögglingen aus Anlaß des
Umbaue der Staatsstraße Nr.49 Ulm-
Friedrichshafen nachträglich
ermächtigt.
§ 489.
Auf das Gesuch des Oberamtsgeomet&s
Eberwein in Laupheim um wei«
tere Belassung des Vermessungs
technikers Wilhelm Fischbach, wird
mit Rücksicht darauf, daß die Ver=
hältnisse sich nicht verändert haben
bezw. dem p.Eberwein inzwischen 2
weitere Feldbereinigungen und Vermes*
sungsarbeiten an der Staatsstraße