Den 22* April 1924.
Der Bezirksrat kann sich^den vorge=
brachten Gründen nicht verschließen.
. _ Dieselben Verhältnisse sprechen auch
gegen die Zuteilung der Gemeinde
Schnürpflingen zum Bezirk II ( Dietere
heim!.
Beschluß :
1*7 SsA Vcrwal tungs aktuari at I / Denser,Laupheim/ die
Gemeinden Bihlafingen und Stetten, dem Verwaltungs*
Aktuariat IV ( Kahler -Laupheim/ die Gemeinde Oberholz=
heim und dem Verwalten g sahtuartat III IBothhelfer-
Wiblingen / die Gemeinde Steinberg, je mit Wirkung vom
l*Mai d.3. ab zuzuteilen;
2»1 hiezu die Genehmigung der Kreisregierung einzuholen.
§ 7.
Die Kreisregierung - Abwie^lungs^
stelle - hat mit Erlaß vom >•ds.Mts.
Kf. 1>>7 dem Bezirhsratsbesehluß
vorn )* Dezember 1923 - § >55 - dem
die Amt suer Sammlung am 20 • März 1>2^
zugestimmt hat, betr. die Seufeste
setzung der Vergütungen für auswärtigt
Brandhilfe, die Vollziehbarkeits=
erklärung versagt.
Der Bezirksrat
beschließt