Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

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Ben 22* Oktober 192^. 
Das an den Wegrändern stellende Gras 
kann nicht als vollwertig angesehen 
werden. Für die Bewertung kommt daher 
nur der Strohpreis in Betracht. 
Oberamtsbaumeister Küchle schlägt 
einen Betrag von -;. SO $ pro Ztr. 
vor. 
Beschluß: 
Ben Wert der Grasnutzung für 192£ auf 1 1 - pro 
Zentner festzusetzen und bei den einzelnen Wärtern die 
Erträge / in Zenter / entsprechend den Anträge des Ober# 
amtsbaumeisters zu bemessen. 
§ 57. 
Bas ßaeh der wanderarbeitsstätte 
ist durchweg schadhaft und eine Bit* 
deckung erforderlich. Die Kosten werde 
sieh auf ca. 500 I belaufen. Bern 
, . , Küchle 
Antrag des Oberamtsbaumeisters/ent& 
sprechend wird 
beschlossen: 
Bie Umdeckung des Baches alsbald vornanehmen zu das« 
sen und diese Arbeit den Bauunternehmer Staub zu 
übertragen. 
§ 56. 
Der Ofen iw Aufenthaltsraum der 
Wanderarbeitsstätte ist unbrauchbar. 
Bie Kosten für Neuanschaffung samt 
Aufsetzen eines solchen belaufen sich 
auf ca• 200 K.
	        
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