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Ben 22* Oktober 192^.
Das an den Wegrändern stellende Gras
kann nicht als vollwertig angesehen
werden. Für die Bewertung kommt daher
nur der Strohpreis in Betracht.
Oberamtsbaumeister Küchle schlägt
einen Betrag von -;. SO $ pro Ztr.
vor.
Beschluß:
Ben Wert der Grasnutzung für 192£ auf 1 1 - pro
Zentner festzusetzen und bei den einzelnen Wärtern die
Erträge / in Zenter / entsprechend den Anträge des Ober#
amtsbaumeisters zu bemessen.
§ 57.
Bas ßaeh der wanderarbeitsstätte
ist durchweg schadhaft und eine Bit*
deckung erforderlich. Die Kosten werde
sieh auf ca. 500 I belaufen. Bern
, . , Küchle
Antrag des Oberamtsbaumeisters/ent&
sprechend wird
beschlossen:
Bie Umdeckung des Baches alsbald vornanehmen zu das«
sen und diese Arbeit den Bauunternehmer Staub zu
übertragen.
§ 56.
Der Ofen iw Aufenthaltsraum der
Wanderarbeitsstätte ist unbrauchbar.
Bie Kosten für Neuanschaffung samt
Aufsetzen eines solchen belaufen sich
auf ca• 200 K.