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Den 21 .November 1927.
Tag über $ Stunden den Betrag von 4 KL SO Z se-wie dire
sowie die Reisekosten nach der geltenden Reisekosten=
Verordnung zu oerwilligen. 3m Übrigen ist bei Berechn
nung des Taggelds die Bestimmung des § SI Abs.2 der
Reisekostenverordnung in der Fassung der Verordnung
vorn 14*3anuar 1924 - Reg.BI.S.29 - ent sprechend anzu=
wenden.
§ 4-1.
Der Bezirksrat nimmt von dem
Erlaß des Innenministeriums vom
24, Sept. d.3. No. IV 2058, wornach
die von der Amtsver Sammlung am
21.3uli ds.3rs. beschlossene Vor=
rückung des Oberamtsgeometers Speth
in die Besoldungsgruppe X nicht
genehmigt werden kann, ohne wettere
Beschlußfassung
X e n n t n i s .
§ 492.
Den beiden Oberamtsgeometern
Speth und Eberwein
in Laupheim wird einem diesbezüg
lichen Ersuchen entsprechend Gele=
genheit zu mündlicher Aussprache
bezw. Begründung von Gesuchen be=
treffend die Anstellung bezw.Zu=
teilung von Hilfskräften gegeben.
Nach den Ausführungen des Ober/