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Den 21. November 1927.
§ 49).
Die Ministerialabteilung für Be-
zirks-und Körperschaftsverwaltung hat
anläßlich der Prüfung bezw. Vollziehe
barkeitserklärung des Voranschlags der
Amtskörpersehaft für 1927 unter ande* t
rem bemerkt, daß es untunlich erschein J
7 nenn von der , von der Stadtgemeinde Ulm
anläßlich der Vereinigung von Wiblingen
mit Ulm zu leistenden Entschädigung
von 46 000 81, die im Hinblick auf den
für eine Reihe von 3ahren zu erwarten=
= den Steuerausfall gewährt wurde,schon
in einem Rechnungsjahr I/4 /50 000 88/
aufgebraucht werden, wie dies von der
Amtsversammlung beschlossen worden
ist. Der Amtsköryerschuf t wird nahe-
gelegt, erst die weiter vorhandenen
verfügbaren Restmittel von 11 000 88
_ und dcz7171 erst im Bedarfsfall noch einen
Teil der Entschädigungssumme zur De(Mg
des Abmangels zu verwenden.
Beschluß
1 7 3 n erster Linie die vorhandenen Restmittel zur
Deckung des durch Umlage nicht gedeckten Abmangels heran*
zuziehen und die Entschädigung von 40 000 88, soweit wie
möglich zur Verwendung für später vorzubehalten.
2J Zu diesem Beschluß die Zustimmung der Amtsver*
sammlung einzuholen.