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Den 21, Navembe r 1927.
§ 49$.
Durch Erlaß des Dnnenministe=
riums yo m 3»Oktober 1927 (Min.Amtsbl.
S.212) werden die Körperschaftsbehör-
den angewiesen, über die Gewährung
von Vorschußzahlungen auf die zu er
wartenden erhöhten Bezüge an ihre
Beamten in gleicher Hohes wie sie
den Staatsbeamten gewährt werden,
Beschluß zu fassen.
Beschluß :
Die Vorschüsse in gleicher Weise wie an die
Staatsbeamten ab 1*Oktober ds.Drs. auszubezahlen und
die Amtskörperschaftskassen hiezu anzuweisen.
§ 4-5.
Anläßlich der Erbreiterung
der-Dimerstraße in Laupheim an der
Kreuzung nach Rißtissen durch die
Stadtgemeinde werden von dem an die
Straße angrenzenden Grundstück der
- Wanderaibeitsstätte ea. 30 qm Fläche
benötigt. Da eine Straßenerbreiterung
an dieser Stelle aus Verkehrsrück^
sichten nicht zu umgehen ist, wird
beschlossen:
Sich zur Abtretung der benötigten Fläche gegen eine
Entschädigung von 1 RU pro qm bereit zu erklären
unter der Bedingung, daß seitens der Stadtgemeinde