4-2.
Den 21 tKoDem.ber 1922.
sämtliche durch diese Veränderung entstehenden Kosten
übernommen werden.
t § 4-6.
Oberamtsbaumeister Küchle
hat für seine Tochter Hedwig,geb.am
4« Dezember 1908 über die Dauer ihrer
Berufsausbildung den Kinder zuschlag
weiter bezogen. Die Berufsausbildung
mußte infolge Erkrankung seit ea.
6 Monaten unterbrochen werden und
kommt eine Fortsetzung nach den ange *
stellten Erhebungen vorläufig nicht
mehr~in Frage.
Beschluß r
Den Kinderzusehlag vom 1. November d.3. ab in Weg»
fall kommen zu lassen.
§ 4-7.
Fräulein 3 d a W e r k m a nn,
die von der Amtskörperschaft ein monat
liches Gratinai von 60 KÄ .-bezogen
hat r ist am 12,August d.3. gestorben.
Für die Zeit vom 1.3uli 1926 -91. Aug.
1927 wurden durch die Oberamtspflege
im ganzen der Betrag von -s 8ä0 BH.
ausbezahlt. Es erhebt sich nun die
Frage, ob bezw. inwieweit die Erben
gemäß dem Amtsversammlungsbeschloß
so® 21. Junt 1926 - S 177 - zur Ersatz*