Den 21 *Hanember 1927.
4-5.
s 502.
Der Wert der Grasnutzung an den
Körper Schafts straften durch die Strafte
Wärter wird für 1927 entsprechend
dem Antrag des Oberamtsbaumeisters
Küchle auf -r 80 2 pro Zentner (Ge=
samtertrag schätzungsweise 990 Ztr.J
festgesetzt.
§ 503.
Kach Erlaß des Innenminister
riums, Abteilung für den Straßenrand
Wasserbau, vom 3*Kovember 1927 Ur.5109
- ist dem Bezirk zur Unterhaltung von
Kachbarsehaftsstraften im Rechnungsr
Jahr 1927 ein Staatsbeitrag von
9500 LL verwilligt worden.
Dem Antrag des Oberamtsbaumeisters
entsprechend wird
beschlossen *
Den auf die Postrund 311ertal strafte entfallenden
Teil des Staatsbeitrags mit 1886 Rit an die in Frage
kommenden Gemeinden zur Auszahlung zu bringen, den
Rest aber dem Straftenverbesserungsfond zuzusehlagen bezw
für die Gewährung der Amtskörpersehaftsbetträge zu
Straftenverbesserungen der Gemeinden bereit zu halten.