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Den 21, November 1922.
Oberamtspflege auf die Steuerliefei
rung srüek stände der Gemeinde Wiblin
gen pro 1926 in Anrechnung kommen.
Die Amt sharper schaft Laupheim
hat im Jahre 1921als die Geldent
wertung schon sehr weit fortgeschrit
ten war, auf Grund der mit den beleih
ligten Bezirksgemeinden getroffen
nen Vereinbarung die Verpflichtung
zur anteilmäßigen Beteiligung an den
jährlichen Reparaturkosten der frag1,
Brücke bis zum Betrag von 2000_P apier^
mark, m.it 80 % übernommen. Diese
Vereinbarung ist seither nicht ge*=
ändert bezw. eine Änderung von der
Gemeinde Wiblingen auch nach der
Stabilisierung nicht beantragt worden.
Der Bezirksrat
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Die Forderung der Stadtgemeinde Dlm, Geschäfts■=
stelle Wiblingen, in der gestellten Röhe von
1699 RR 91 s abzulehnen und sie nur in dem auf der
Goldmarkbasis nach dem Stand vom 1.August 1921 aus
dem entsprechenden Papiermarkbetrag zu errechnenden
Goldmarkbetrag anzuerkennen. Eine Aufrechnung auf
die Steuerlieferungsrückstände in der Höhe von
$699 RR 91 H kann daher ebensowenig in Frage kommen.
Der Geschäftsstelle Wiblingen e^r^ Protokoll auszug
zuzustellen und ihr die Geltendmachung der Forderung
entsprechend dem Beschluß Ztff.l anheimzugeben.
Zur Beurkundung !
r j Schriftführer: