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Den 28’Dezember 1928.
ds.Drs. verfallenen Raten bei gegen*
seitiger 90 tägiger Kündigung mit •
zunächst unbeschränkter Laufzeit zu=
zugestelen. Oer Zinssatz beträgt
jedoch (statt seither 5 1/2 A - von
l*Oktober 1927 ab 6 1/2 5, vom 1 .Äo=
vember 1927 ab 7 1/2 $ und vom 1.3an.
1928 ab 8 %. fs erhebt sich die Frage
ob für die zur Rückzahlung verfalle=
nen Raten seitens der Amtskörper-
schäft bezw. des Staats ein entspre=
chend erhöhter Beitrag zur Ermäßigung
des Zinssatzes geleistet wird.
3n den Bezirken Biberach und Ravens=
bürg wurden die verfallenen Beträge
an den kurzfristigen Hochwassernott
stands=darlehen fristzeitig beglichen
bezw. handelt es sieh nur um anwesend
liehe Rückstände.
Eine vom Oberamt an das 3nnenminit
sterium gerichtete Anfrage wurde da=
hin besehieden, daß seitens des
Staats ein Beitrag zur Ermäßigung
des Zinssatzes über die von Anfang
an vorgesehene Verfallzeit der üot=
Standsdarlehen hinaus nicht in Frage
kommt.
Bei dieser Sachlage und nachdem
einzelne Gemeinden ihren Verpflicht
tungen nachgekommen sind, wird vom
Bezirksrat