Den 28'Dezember 1922,
seinem Bezirk mit 10 Gemeinden auf
128 1/2 Tage, Verwaltungsaktuar Eoth=
helfer für seinen Bezirk mit 9 Ge=
meinden auf 111 Tage und Verwaltungs=
aktuar Kohler für seinen Bezirk mit
9 Gemeinden ebenfalls auf 111 Tage,
3n den erwähnten anderen Bezirken
werden die Entschädigungen für aus=
wärtige Dienstverrichtungen überwie
gend auf der Grundlage der Einzeibe=
rechnung nach den Verordnungsmäßt-
gen Bestimmungen, im übrigen in
Pauschvergütungen gewährt.
3m Vergleich zu den jährlichen
Gesamtausgaben der anderen Bezirke
ist nach einstimmiger Ansicht des Be=
zirksrats e ine Ermäßigung des Auf=
wands für auswärtige Dienst verricht
tungen im hiesigen Bezirk wohl mög=
lieh, insofern die Besorgung ver=
schiedener weiterer Geschäfte ebenso=
gut am Dienstsitz erfolgen kann,Der
Bezirksrat geht davon aus, daß bei
entsprechender Geschäftseinteilung
und Beschränkung der auswärtigen Ver=
richtungen für letztere ein Zeitauf=
wand von durchschnittlich 70 Tagen
jährlich für jeden Verwaltungsaktuar
riatsbezirk in Frage kommt.