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Den 28'Dezember 1927,
Den Lehrlingen und Gehilfen der Ver=
Haltungsaktuare wurden seither bei au s*
wärtigen Dienste er riehtungen gemäß Amts*
uersammlungsbesehlusses Diäten und Reist
kosten nach Stufe I der Reisekostenver=
ordnung gewährt. 3m Zusammenhang mit der
Neuregelung der Entschädigung der Ver=
waltungsaktuare für die gen.Verrichtiin=
gen ist auch hier eine Änderung geboten,
Der Bezirksrat
b e schließt;
bei der Amtsversammlung die Anträge zu stellen ;
1 .) Die Entschädigung der Verwaltungsaktuare für auswärtige
Dienstverrichtungen mit Wirkung vom l.Hanuar 1928 ab in der
Weise neu zu regeln, daß in Zukunft die Anrechnung von Tag*
geldern f Diäten! u.Reisekosten für jeden Verwaltung saktua*
riatsbezirk auf insgesamt höchstens 70 Tage jährlich erfolg
gen darf.
2 .) Den Lehrlingen der amtskörperschuft!.Verwaltungsaktuare von
l.Danuar 1928 ab jährliche Dnterhaltszuschüsse zu/gewähren
u. zwar im 1.Lehrjahr nichts, im 2.Lehrjahr in Höhe von 10%,
im 9.Lehrjahr in Höhe von 20 % des Grundge^lts der derzeitig
gen Besoldungsgruppe VII Stufe 1 mit Ortszuschlag nach Orts«
klassenB; die bisher gewährten Taggelder und Reisekosten bei
auswärtigen Verrichtungen von diesem Zeitpunkt ab dagegen
in Wegfall kommen zu.lassen..
Zur Beurkundung!
Vorsitzender B:
Schriftführer
Oberamtmann
Ober sekretär