512.
Den 27* März 1928.
Körperschaftsverwaltung Antrag auf Feststellung der
Verpflichtung der Stadtgemeinde Hin zur Bezahlung von
Verzugszinsen in der nunmehr beschlossenen Höhe zu
stellen.
§ 518.
Der Verwaltun^saussChuß des Be=
zirksverbands des Jugendamts Biberach
besteht aus 8 Vertretern der beiden
den Verband angehörigen Amtshörper-
schäften. Als Maßstab für die Vertei-
lung war seither die Bevölkerungszahl
maßgebend.
Der Verwaltungsausschuß stellt nun
unterm l^Juli 1927 an die Amtsversamm*
lung den Antrag, den § 5 der Satzung
des Bezirksverbands mit Wirkung von
der nächsten Wahlperiode ab in der
Weise zu ändern, daß in Zukunft bei
der Verteilung der Vertreter nicht die
Bevölkerungszahl, sondern die Leistungs
fähigkeit maßgebend sein soll. Vor lea
der Wahlperiode wäre festzustellen,
wieviele Vertreter auf den Bezirk
Laupheim und Biberach entfallen. Bei
der Feststellung ist das jeweilige
Kataster der beiden vorangegangenen
Jahre als Grundlage zu nehmen.
Bruchzahlen mit unä über 5 sind auf-