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Ben 27 e März 1923.
und unter 5 abzurunden.
Besehl u ß :
Bei der Amtsversammlung den Antrag zu stellen,
der beabsichtigten Satzungsänderung zuzustimmen,
§ 519.
Ôte Bezirksfürsorgebehörde
ist seit 192 4 in 1 bezw,2 Zimmern
des Obérant ssparkassengebäudes in
der Mittelstraße untergebracht.
Zine Vergütung hiefür wurde seither
nicht geleistet. öie Oberamtsspar=
kasse bittet, für die Überlassung
der Geschäftsräume eine Mietzinsent«
Schädigung rückwirkend festzusetzen,
in der auch die Stellung des Brenn=
materials durch die Ob eramtsspar*
kasse berücksichtigt ist.
Beschluß:
Für die Überlassung der Geschäftszimmer an die
Bezirksfürsorgebehärde mit Wirkung vom 1,April 1927
ab eine monatliche Miete von 29 SÄ - vorbehältlich
der Zustimmung der Amtsversammlung^festzusetzen bezw•
seitens der Oberamtspflege an die Oberamtssparkasse
zu gewähren,
§920,
Bie Sehloßbrauer et Laupheim
bittet um Einräumung eines Kredits
in laufender Rechnung bei der Ober*