Den 27’ är ^9^6.
§ 525.
Der Vermal tungskand.Larl Ganger
von Laupheim, z.Zt.beim Stadtsehult*
heißenamt , war von 1. Dezember 1926 bis
3’NOvember 1927 bei der Obérant s spar *
basse al s Hilfskraft gegen ein Arbeite*
taggeld von 9 R^ 70 3 privatreeht=
lieh beschäftigt. Die Versicherungs*
beiträge wurden ganz von der Obérants ®
Sparkasse getragen. Dnterm 2^.Härz d.^
hat danser an die Oberamtssparkasse
nachträglich ein Gesuch um Nachzahlung
def Dnterschtedsbetrags zwischen der
tatsächlichen und sr.zt. vereinbarten
Vergütung und derjenigen nach der Re*
soldungsordnung eingereicht. Er be*
rechnet den Dnterechted auf 331 L« 17 «
Sein Gesuch gegründet er damit , daß
seine Vorgänger Häbich und Uünch
ebenfalls nach den Bestimmungen der
Besoldungsordnung entlohnt worden sei®.
Einen Antrag auf anderweitige Regelung
seiner Gehaltsverhältnisse hat Ganser
während seiner ganzen Verwendungszeit
bei der Oberamtssparkasse nicht ge*
stellt, ein Anspruch kann von ihm in
dieser Hinsicht nicht geltend gemacht
und auch seitens der Amtukörper schuft
nicht anerkannt werden..,
Die Oberamtssparkasse befürwortet
das Gesuoh um Nachzahlung des Enter*