921.
Den 27» März 1928.
platze angelegt werden. Ute in Ze-
tracht kommenden Teilgemeinden Sehnürpfn,
lingen ^ Ammerstetten haben die ent
sprechende Erbreiterung und sonstige
Instandsetzung der Straßenstrecke
bereits beschlossen.
Beschluß:
Bei der Amt so ersammlung Antrag auf Übernahme der ,
fraglichen Straßenstrecke als Vizinalstraße in die
Unterhaltung der Amtskörperschaft entsprechend den
im Bezirk bestehenden Bestimmungen über die Straßen=
Unterhaltungslast zu beantragen, unter der Voraus=
setzung, daß die Strecke dem Antrag des Qberamtsbau=
meistere gemäß umgebaut wird.
i,
§ 929.
Oberamtsbaumeister Küchle bean
tragt für die Straßenstrecke Schnürpf=
lingen - Ammerstetten bis zur Ein= g
mündung Hüttisheim - Weinstetten in
stets widerruflicher Weise die An=
Stellung eines Wärters mit wöchent
lich 1 1/2 Arbeitstagen gegen einen
Stundenlohn von 99 $ neben Übernahme
der vollen Versicherungsbeiträge auf
die Amtskörperschaft. Beim Ausscheiden
des Straßenwärters Rapp soll die
Straßenstrecke Schnürpflingen - Wein=
stetten mit 1 1/2 Arbeitstagen eben=