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Den 27' März 1928.
2.) den weiteren Anträgen des Oberamtsbaumeisters
bezüglich veränderter Zuteilung von Straßenstreeken
an die erwähnten Straßenwärter und Änderung der
Besehäftigungszeit und zwar mit Rücksicht auf eine
mit der Zeit in Aussicht zu nehmenden durchgreifen
de neue Einteilung der Straßenwärterbezirke, in
vorläufiger Weise, beizutreten.
§ 530.
Die von der Amtsversammlung am
21*3uli 1927 beschlossene Errichtung
einer Landwirtschaftsschule in Laufheim
ist vom lultministerium für den
Derbst 1928 genehmigt worden.Wegen
der Dnterbringung der Schule hat sich
nun die Frage Aufgeworfen, ob an dem
Amtsversammlungsbeschluß festgehalten
werden soll, wornach die Stadt gemein de
die erforderlichen Lokale zur Verfüg
gung stellt oder ob zur Ersparung der
hiedurch entstehenden nicht unwesent*
liehen Einbaukosten durch die Amts»
körpersehaft ein Reubau erstellt wer*
den soll. Die Stadtgemeinde ist bereit
zu diesem eventl. Reubau einen Bau*
platz auf dem alten Turnhalleplatz
unentgeltlich zur Verfügung zu stellet
Durch Ober amtsbaumeist er lächle
sind vorläufige Projekte mit losten*