Den 27- März 1928.
Dem wird von anderer Seite gegenüber
gehalten, daß der Besuch der Schule
sehr stark von deren räumlicher Unter*
bringung und von den an der Schule tä*
tigen Lehrkräften beeinflußt wird,
Ein weiterer Vorschlag geht dahin,
die Schule in vorläufiger Weise in
den von der Stadtgemeinde entsprechend
dem Amtsver Sammlungsbeschluß vom 21,
3uli 1927 zur Verfügung zu stellenden
Lokalen unterzubringen. Für den Fall,
daß der Besuch dann ein entsprechender
sein werde und die Notwendigkeit eines
Neubaus gegeben sei, könnten der Stadt*
gemeinde eventl. die aufgewendeten
Einbaukosten ersetzt werden.
Die Oberamtspflege hat zu der Frage
vom finanziellen Standpunkt aus eine
schriftliche Äußerung abgegeben, die
verlesen wird und die zu dem Ergebnis
kommt, daß unter Berücksichtigung der
finanziellen Lage der Amtskörperschaft
und der Bezirksgemeinden wohl zu über*
legen sein dürfte, ob es möglich ist,
der Amtskörpersehaft Schuldverbindlieh*
keiten in dem Maße aufzuerlegen, wie
sie die Errichtung einer Landwirte
sehaftssehule in einem Neubau oder an* .
zukaufenden Gebäude mit sich bringen
würde, ob der jährliche Aufwand mit
dem zu erreichenden Zweck im Einklang
steht und ob nicht auf eine,die