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Den 22* October 1924.
ent Schädigung von ) Ä<- bei jeder Versammlung
seitens der Amtskörperschaft zu gewähren und
2.) zu diesem Beschlusse die Zustimmung der Amtsversamm-
lung einzuholen.
§ 65.
Der Vorsitzende bringt den
Erlaß der Ministerialabteilung für
das Hoehbauwesen vom 30.3uli 1924
Ur. 1792 auf den Beschluß des Be*
" Zirksrats vom I . Dezember 1923/25.
Februar 1924 betr. Kamtnreinigung
zur Kenntnis. Hienach kommt eine
Änderung der Vorschriften in § 7
• Abs. 2 Ziff. 2 der Kaminfegerord-
nung nicht in Frage. 3nzwischen
ist durch Minist.Verf. vom 2.3uli
1924 -Reg.BI. §. 572 - der § 15
Abs. 6 Q.a.0. geändert worden.
Beschluß:
Den Bezirksratsbesehluß vom 3*Dez.i923 - § 567 - zurückzu-
nehmen, da sieh unter den gegebenen Umständen eine Sender*
regelung für den Bezirk nicht aufrecht erhalten läßt.
§ 66.
Anläßlich der diesjährigen Herbst
Übungen der 5. Division sMch 22 Ge
meinden des Bezirks in starkem Haße
mit Einquartierung belegt worden.