Den 22*Qkteber 1924.
Die beteiligten Gemeinden suchen nuns
unter Darlegung der schwierigen Ver-
hältnisse bezw. der Hotl age, unter wel^-
cher die Belegung stattfand, un Be=
willigung eines ant skörp erschuf Hieben <
Zuschusses in Höhe von 1 Ä pro Mann
und Tag nach, un die Quartiergeber in
angemessener Weise entschädigen zu
Wonnen. 3n der Stadtgemeinde Laupheim
ist die Q Einquartierung größtenteils
ohne Verpflegung erfolgt; dieselbe
hält jedoch die Verwilligung des glei* =
eben Zuschusses an ^ie für ange *
zeigt, da in Wirklichkeit von den
Quartier gebern 4« den Privatquartieren♦
unter geh rächten Truppen ohne Verpflich
tung Verpflegung verabreicht worden
ist. Bei dem Umfang der Einquartierung
wird es sieh um namhafte Aufwendun
gen für die Amtskörpersehaft handeln,
die voraussichtlich nur im Wege der
Schuldaufnahme Destritten werden kön
nen. Der Bezirksrat
beschließt :
1.) den in Betracht kommenden sämtlichen 22 Gemeinden
[einschließlich Laupheim / außerordentlicherweise
anläßlich der diesjährigen Einquartierung einen Amts-
körpersehaftszusehuß von 60 $ pro Mann und Tag
- ohne Dntersehied des Dienstgrades - zu bewilligen;
2.) hiezu die Genehmigung der Amtsversammlung einzuholen.