Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

57. 
Den 22* October 1924. 
§ 67. 
Auf Grund des Artikels 4 der 1* 
Ausführungsverordnung zur Erwerbs= 
losen fürsorgeverordnung von Iß^März 
1924 - R.G.B1. S. 2/9 - des Art.5 der 
1. 4.7.0. vom 24.Mai 1924- R.G.BI. 
S. 562- in Verbindung nil Ziff. 14 der 
Au sführungebe Stimmung en des Arbeits= 
ministeriums betr. Erwerbslo sen für* 
sorge vom ). September 1924 -Staats* 
anzeiger lir. 204 - ist von Oberamt 
nach Anhörung des Bezirksrats, der 
Mindestsatz festzusetzen, bei welchen t 
die Befreiung von der Entrichtung von 
Beiträgen zur Erwerbslosenversiche* 
rung dureh Eigentümer oder Pächter 
land= oder forstwirtschaftlich be * 
nutzten Grundbesitzes eintritt. 
Rach Äußerung der landwirtschaftlichen 
Bezirksvereins kann die Mindestflache 
nicht unter 5 Morgen festgesetzt wer* 
den. Der Bezirksrat tritt dieser An* 
sehauung bei und gibt seine 
Äußerung 
dahin ab, die Grenze für die Mindest fläche auf 5 Morgen 
festzusetzen. 
§ 68. 
Der Landesausschuß für Säuglings* 
und Kleinkinder schütz sucht im 3nte*
	        
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