Den 22* Oktober 1921f
set der Beweis erbracht, daß der
Bezirk Laupheim in der Hauptsache
Zuschußbezirk sei. Zur Zeit seien nur
14 Erwerbslose vorhanden, 3m hiesigen
Bezirk handelt es sich vorwiegend um
landwirtschaftliche Bevölkerung.
Solange das Arbeitsamt sieh in Bim
befindet, wird die Zahl der Stellen=
angebote und Stellengesuche aus dem
hiesigen Bezirk eine geringe sein.
Der Bezirksrat steht auf dem Stand=
punkt, daß bei Errichtung eines eige
nen Arbeitsamts der Aufwand ein be
deutend geringerer ist. Der Geschäfts=
umfang des Arbeitsamts wird nicht
sehr groß sein und dieses kann daher
einer anderen Behörde ungegliedert
werden.
Beschluß .•
Für den hiesigen Bezirk ein eigenes Arbeitsamt zu er
richten und die Genehmigung des Landesamts für Arbeits=
Vermittlung hiezu bezw. zur Trennung vom Bezirksarbeits=
amt 31m einzuholen ;
den Oberamtspfleger Brunner zu beauftragen, zwecks
rascher Erledigung der Angelegenheit in persönliche
Verhandlungen mit dem Landesamt für Arbeitsvermittlung
bezw. dem Arbeitsministerium einzutreten ,
die Angliederung des zu errichtenden Arbeitsamts an die