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Den 22* October 192^.
nicht überschreiten, die Wohngemeinden
der in Frage ho mine nd en Arbeiter er=
klären sich außerstande , die Mittel
für eine Unterstützung aufzubringen .
Der Bezirhsrat befaßt sieh heute mit
der Angelegenheit. Dabei wird hervor«
gehoben, daß zur Übernahme der Für«
sorge auf den Bezirhsfürsorgeverband
eine gesetzliche Verpflichtung nicht
besteht und diesen irgendwelche Mittel
für diesen Zweck ebenfalls nicht
zur Verfügung stehen; andererseits
seien bei einem derartigen Falle
schwerwiegende Konsequenzen zu b e=
fürchten.
Beschluß:
Die Unterstützung durch den Bezirhsfürsorgeverband'
abzulehenen.
§ 76.
Das Bettlerunwesen nimmt seit
einiger Zeit im Bezirk wieder großen
Umfang an. Es wirft sich daher die
Frage der Einführung von sogen.Bettel^
marken nach dem Vorgang des Bayer.
Bezirksamts Jmmenstadt - auf. Die dort
gemachten Erfahrungen sind bis jetzt
gute. 3n den Kachbarbezirhen Ulm und
Biberach ist, soviel bekannt, diese