66.
Den 22'Oktober 192b.
Einrichtung bis jetzt noch nicht ein-
geführt. Der Bezirksrat glaubt, daß
durch die Einführung der Bettelmarken
dem Bettlerunwesen wenigstens einiger^
maßen gesteuert werden kann. Die Bet=
telmarken sollen an Privatpersonen
ausgegeben werden. Beim Versprechen
von Bettlern werden diesen statt Geld
oder Lebensrnittel eine oder mehrere
Marken verabreicht, die sie an der
hie für bestimmten Stelle gegen ihren
Kennwert einlösen können. Die Ein=
1 §.sungsstelle »at darüber Buch zu
führen, wàbei zugleich die Kontrolle
ausgeübt wird, wie oft und wie lange
ein Bettler sieh im Bezirk aufhält.
_B_e_s oh laß r
—
I.J Mit Wirkung vom 1*Dezember d.D.an 1$ hiesigen Bezirk
„ Bettelmarken* einzuführen ünd diese durch die Ober=
amtspflege zur Ausgabe gegen Barzahlung zu bringen.
2*7 Die Wanderarbeitsstätte als Einlösungsstelle zu bestimm
men.
5-7 Die Oberamtspflege mit Besorgung alles Weiteren zu be=
auf tragen.
4^ Die Zustimmung der Amts Versammlung zu diesen Beschlüs
sen einzuholen.
§ 77.
Die Allgem.Ortskrankenkasse
sucht mit Schreiben vom 26*2uli d.3•
um Ermässigung des seit l-Januar 19%
2 L betragenden Verpflegung&