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Ben 22'Oktober 1924.
geldes für Kassenkranke im Bezirke
Krankenhaus naeh. Bie Kasse begrün«
d e t iür Gesuch damit, daß sie gegen=
über 2914 und verhältnismäßig zur
Zeit im Verpflegungsgeld zu hoeh be=
lastet sei. Beben dem Verpflegungs=
geld seien die Arztkosten und sonstig
ge Nebenkosten besonders zu bezahlen
Bezirkskrankenhausverwalter Brun*
ner trägt den Akteninhalt vor und
macht dabei noeh ergänzende Ausfuhr
rungen: Ber Verpflegungssatz des
hiesigen Bezirkskrankenhauses zählt
nach den angestellten Erhebungen zu
den niedersten. Er müßte naeh den
heutigen Verhältnissen mindestens ) L
betragen; der von der Allgem.0rts=
Krankenkasse zu zahlende Satz deekt
nicht einmal die Selbstkosten. Bies
bedeutet der Kasse gegenüber bereits
ein großes Entgegenkommen.
Beschluß:
Bas Gesuch der Allgem. Ortskrankenkasse abzulehnen.
§ 78.
Anläßlich der durch die Schuld
der Allgem. Ortskrankenkasse verzögere
ten Verbringung eines in Bietenheim
wohnhaften Kassenmitglieds in das
„iesige Bezirkskrankenhaus ist die
Frage der Anschaffung eines Kranken«