Den 22'Oktober 1924.
autos durch die Amtskörper schuft
aufgeworfen worden. Es ist festzu«
stellen, daß die Überführung von Prt«
vatkranken deren Saehe bezw. Saehe
der Angehörigen, von Kassenkranken
Saehe der Allgem. Ortskrankenkasse
ist. Die Bezirkskrankenhausverwaltug
hat in allen Fällen bisher den Vorhang
denen Krankenhaus wag en auf Ansuchen
zur Verfügung gestellt. Bezirks*
ratsmitglied Uothhelfer hebt hervor,
daß diese Einrichtung den Bedürfnis
nicht mehr genüge und daher ein Jn*
teresse für Anschaffung eines Kran*
kenautos vorliege. Ls^sà Die An *
Schaffung eines solchen durch die
Antskörperschäft werde unter den heu«
tigen ungünstigen finanziellen Ver=
hältntssen auf Schwierigkeiten stos=
sen , doch sollte in der Angelegenheit
nicht grundsätzlich ein ablehnender
Standpunkt eingenommen werden.
Eventl. muß die Leistung von frei*
willigen Beiträgen der 3ndustrie f
x der Allgemeinen Ortskrankenkasse
und sonstiger interessierter Kreise
ins Auge gefaßt werden.
Beschluß:
Die Frage der Anschaffung eines Krankenautos der
Antsversammlung zu überlassen und inzwischen Erhe*
bangen wegen Leistung von freiwilligen Kostenbei*
trägen anzustellen.